Detmold (22. Dezember 2020). Die europaweit einheitliche Gewässerbewirtschaftung geht in die dritte Runde. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) hat heute, Dienstag, 22. Dezember, den Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für die Gewässer in NRW veröffentlicht. Der Inhalt: differenzierte Analysen und Vorgaben für wasserwirtschaftliche Entscheidungen der kommenden sechs Jahre. Der Entwurf ist jetzt im Internet einzusehen.
Grundwasser, Bäche und Flüsse in Ostwestfalen-Lippe sind auf dem Weg der Besserung. Seit zwanzig Jahren gibt die Wasserrahmenrichtlinie der EU die Richtung für jeden vor, der Einfluss auf Gewässer hat. Wasserverbände, Kläranlagenbetreiber, Industrie und Landwirtschaft – sie alle sind verpflichtet, den ökologischen und chemischen Zustand von Oberflächengewässern sowie den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu verbessern. Die Bezirksregierung Detmold fördert solche Maßnahmen mit etwa elf Millionen Euro jährlich.
„Gewässerbewirtschaftung ist eine Aufgabe für Generationen“, sagt Tobias Gaul von der Bezirksregierung Detmold. Gemessen an dieser historischen Dimension sei für Ostwestfalen-Lippe schon einiges erreicht worden. Die Gewässerchemie sei im Großen und Ganzen in Ordnung. Eine Reihe von Flüssen und Bächen böten mittlerweile wieder einen vielfältigen Lebensraum – und schützten außerdem deutlich besser vor Hochwasser. Beispiele sind die Renaturierungen der Bega in Lemgo, der Lenne im Kreis Gütersloh oder aktuell der Lippe bei Paderborn-Sande (www.wilde-lippe.de).
Weiter viel Arbeit für die kommenden Jahre
Neben allen Erfolgen gibt es aber auch noch viel zu tun. „Viele Gewässer warten noch darauf, ein naturnahes Bett zu bekommen, um ökologisch wertvolle Lebensräume zu entwickeln“, sagt Gaul. Auch der Eintrag von Schadstoffen in Grund- und Oberflächengewässer müsse weiter gedrosselt werden. Angefangen von Nitrat von den Äckern über Schadstoffe aus Straßenabwasser bis zu Medikamentenrückständen in Haushaltsabwasser.
Der neue Bewirtschaftungsplan schreibt die laufenden Aktivitäten fort – für die Wasserchemie und die Gewässerstruktur. Er fasst die Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung der Oberflächengewässer und Grundwasservorräte in NRW zusammen. Dabei fußt er auf einer aktualisierten Analyse jedes Gewässers, den so genannten Steckbriefen. Dort sind Angaben zu Wasserlebewesen, Pflanzen, dem Vorkommen chemischer Stoffe sowie Form und Beschaffenheit von Ufer und Bett zu finden. Das Ziel aller Maßnahmen ist weiterhin klar benannt: der „gute Zustand“ – ökologisch, chemisch und mengenmäßig, in Oberflächengewässern und im Grundwasser.
Stellungnahmen zum Entwurf bis Juni 2021 möglich
Interessierte und solche, die vom Bewirtschaftungsplan betroffen sind, können zum aktuellen Entwurf Stellung nehmen. Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne sind im Internet unter der Adresse https://www.flussgebiete.nrw.de/bwp2022-2027-Entwurf einzusehen. Stellungnahmen können unter dem Portal „Beteiligung online“ abgegeben werden (https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl_2021/start.php). Die Beteiligung ist bis sechs Monate nach der Veröffentlichung des Entwurfs, also bis zum 22. Juni 2021 möglich.
Die abschließende Fassung des dritten Bewirtschaftungsplans wird im Dezember 2021 in Kraft treten. Sie gilt sechs Jahre, bis Ende 2027.
Hintergrund: Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
Das MULNV ist die oberste Wasserbehörde in Nordrhein-Westfalen. Sie erarbeitet für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen. In Ostwestfalen-Lippe koordiniert die Bezirksregierung dafür die Beiträge der regionalen Wasserbehörden. OWL umfasst Teile von gleich drei großen Einzugsgebieten: Weser, Ems und Rhein (über die Lippe).
Grundlage für die Aufstellung der Pläne und Programme sind die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Die ersten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne mussten bis zum 22. Dezember 2009 aufgestellt werden. Sie waren bis zum 22. Dezember 2015 gültig und wurden anschließend alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert.
Bild- und Textquelle: Bezirksregierung Detmold