Wachstum auf Kosten des Personals kostet die Airlines doppelt

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Schnell, günstig und möglichst stressfrei – wenn es in die Ferien geht, sind das die Hauptkriterien der Bundesbürger. Schnell sind Flugzeuge allemal, mittlerweile günstiger als die Bahn obendrein und zumindest kilometerlange Staus bleiben aus. Stress kann ein Flug allerdings trotzdem verursachen, zumindest wenn er verspätet oder gar nicht stattfindet.

Seit sich Billigairlines eine Preisschlacht um die Passagiere liefern, wachsen die Passagierzahlen jährlich im zweistelligen Bereich. Zahlen von denen andere Branchen höchstens träumen können. Werden die Tickets allerdings immer billiger, muss in anderen Unternehmensbereichen konsequent gespart werden und das passiert häufig am Rücken der Bediensteten. Bord- und Bodenpersonal setzen sich vermehrt mit Streiks zur Wehr und das bedeutet: Flugzeuge bleiben am Boden.

Klimaaktivisten freut es natürlich, wenn die Luftfahrtbranche von einem Streik betroffen ist, Passagiere weniger. Sicher gibt es schöne Urlaubsgebiete auch in der Heimat, nur in den Herbst- und Wintermonaten weichen wir gerne in südlichere Gefilde aus und die sind fast nur mit dem Flugzeug erreichbar. Angeführt wird das Ranking der beliebtesten Herbstferienziele wieder einmal von Mallorca, dicht gefolgt von der Türkei. Es stellt schließlich die letzte Möglichkeit dar, um vor dem Winter noch einmal Sonnenstrahlen zu tanken.

Ferienzeit bedeutet jedoch auch, dass sich das Flugpersonal effektiv zur Wehr setzen kann und das geht zu Lasten der Passagiere. Fallen Flüge aus oder sind sie erheblich verspätet, steht den Kunden eine Entschädigung zu. Das ist seit nunmehr 15 Jahren in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Zählten zu Beginn der Konsumentenschutzverordnung Streiks noch in die Kategorie „außergewöhnliche Umstände“, sind sie mittlerweile etwas, das zum normalen Betrieb einer Fluglinie gehört. Hier griff der EuGH im Sinne des Konsumentenschutzes rigoros durch, zumal die Streiks auch im wesentlichen auf widrige Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind, die wiederum von der Geschäftsführung verursacht werden. Also haften sie auch für die Folgen gegenüber den Passagieren.

Geregelt werden von der VO 261/2004, wie sie korrekt lautet, Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen. Norwegen, Schweiz und Island sind mit umfasst. Gestört hat die Kommission seinerzeit, dass es zu viele Passagiere gab, die gegen ihren Willen nicht befördert wurden, was auf die Praxis des Überbuchens zurückzuführen war. Mittlerweile gehen die Entschädigungszahlungen in die Millionen, weshalb Flüge pünktlich sind wie nie.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Bei einer Nichtbeförderung. Dabei wird dem Passagier die Beförderung verweigert, obwohl er ein gültiges Ticket sowie Reisedokumente hat und sich obendrein noch rechtzeitig am Check In eingefunden hat. In diesem Fall muss die Airline eine alternative Beförderung organisieren und eine Entschädigung für die Warterei auszahlen.

Weiters besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn Flüge kurzfristig gestrichen werden. Kurzfristig bedeutet gemäß dieser Verordnung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem geplanten Abflug. Die Fluglinien sind auch hier verpflichtet, einen Ersatzflug zu organisieren und müssen das ihren Kunden auch mitteilen. Kommt es innerhalb dieser Zeitspanne zu Umbuchungen, dürfen die alternativen Flüge nicht beliebig vom ursprünglichen Plan abweichen, sondern nur mit minimalen Abweichungen.

Ein Großteil der Entschädigungen geht für Verspätungen drauf. Diese müssen allerdings wesentlich sein und es wird auf die Ankunftsverspätung abgestellt. Erheblich wird es dann, wenn die Ankunft – je nach zurückgelegter Distanz – zumindest zwei Stunden beträgt.

All diese Tatbestände verpflichten die Fluggesellschaften an sich zu Entschädigungen. An sich deshalb, weil außergewöhnliche Umstände eine Haftungsbefreiung vorsehen und auf diese reden sich die Airlines gerne aus. Schließlich kostet das jährlich eine Stange Geld.

Fluggastportale wie beispielsweise AirHelp sind auf diese Entschädigung spezialisiert und übernehmen gegen eine Provision im Ernstfall auch das Prozesskostenrisiko. Sie sind es auch, die die Rechtssicherheit vorangetrieben und einige richtungsweisende Urteile erstritten haben. Eine Flugentschädigung lohnt sich mittlerweile nämlich in den allermeisten Fällen.