Geänderte Vorfahrtsregelungen auf der Radverbindung zwischen Bahnhof und Bielefelder Straße
Detmold. Im Zuge der Förderung des Radverkehrs ist die Emilienstraße seit Kurzem als Fahrradstraße eingerichtet. Grundlage dafür war ein Auftrag des Rates der Stadt Detmold, ein sicheres, direktes und durchgehendes Radwegenetz einzurichten. Ein Teil dieses Konzeptes ist die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Emilienstraße als Radverbindung zwischen Bahnhof und Bielefelder Straße.
Mit der Einrichtung als Fahrradstraße ist vor dem Hintergrund der hohen Anzahl von Busfahrten der Radverkehr bis auf die Querung der Elisabethstraße und die Einmündung der Sachsenstraße in Bezug auf die Vorfahrt bevorrechtigt. Die bisher geltenden Rechts-vor-links-Regelungen an den Kreuzungen mit der Bachstraße und der Moltkestraße gelten nicht mehr. Die Emilienstraße ist nun an diesen Kreuzungen die Vorfahrtstraße. Dies wurde mit dem zuständigen Vertreter der Bezirksregierung sowie mit der Polizei im Vorfeld abgestimmt.
Die Straßenverkehrsordnung sieht folgende Regelungen für Fahrradstraßen vor:
- Die Fahrradstraße ist dem Radverkehr vorbehalten. Ausnahmen werden mit Zusatzzeichen an der Beschilderung abgebildet
- Es gilt Tempo 30 für alle
- Fahrräder dürfen auch langsam nebeneinander fahren
- Es gelten die die üblichen Vorschriften der StVO über die Fahrbahnbenutzung und die Vorfahrt
Textquelle: Stadt Detmold