Lemgo. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektions- und Hospitalisierungszahlen gelten ab Dienstag neue Sicherheitsvorkehrungen bei der Stadtverwaltung. Für einen Besuch der Verwaltungsgebäude und Einrichtungen der Stadtverwaltung ist ein 3G-Nachweis vorzulegen. Diese Regelung gilt für sämtliche Anlaufstellen der Verwaltung, sofern dort nicht die 2G-Regel greift. Besucherinnen und Besucher müssen dazu ihren Immunisierungs- oder Testnachweis sowie einen Lichtbildausweis vorlegen.
In städtischen Kultureinrichtungen wie den Museen, der Stadtbücherei und Musikschule gilt gemäß Coronaschutzverordnung des Landes NRW die 2G-Regelung (Nachweis der Immunisierung durch Impfung oder Genesung). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von den 2G/3G-Regeln ausgenommen.
Weiterhin bleibt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in allen städtischen Gebäuden bestehen. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Selbstverständlich ist die Stadtverwaltung auch per Telefon und Mail für Sie erreichbar. Nutzen Sie auch die Möglichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis für die Schutzmaßnahmen gebeten. Diese dienen dem Schutz sowohl der Bürgerschaft als auch des Personals der Stadtverwaltung.
Textquelle: Stadt Lemgo