Die Andreasmesse 2021 wird stattfinden. Als Reaktion auf das Pandemiegeschehen ist sie als sogenanntes 2 G-Format geplant. Teilnehmen dürfen Geimpfte und Genesene – dafür werden an mehreren Ausgabestellen Bändchen verteilt. Das Ordnungsamt wir die Regelungen streng überwachen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Detmold. Wer an einer Bude etwas kaufen oder in einem Fahrgeschäft mitfahren möchte, braucht ein Kirmes-Bändchen. Dieses bekommen Personen mit Nachweis einer Corona-Schutzimpfung oder eines Genesenenstatus an einer der Ausgabestellen (Bruchberg, Kronenplatz, Kirmesbüro am Markt, Rosental und bei zwei mobilen Teams).
Eine Teilnahme an der Kirmes ist ohne ein solches Bändchen nicht möglich. „Wir gehen bislang davon aus, dass Schülerinnen und Schüler bis 16 Jahre von dieser Pflicht ausgenommen sind. Ebenso Kleinkinder und Menschen mit einem Attest darüber, dass sie nicht geimpft werden dürfen“, sagt Peer Reese, Teamleiter im Team Ordnung. Diese Regelungen spiegeln die aktuell gültige Verordnungslage wider. Sollte sich diese Ändern, wird die Stadt Detmold dies umgehend anpassen.
Das Ordnungsamt wird die Einhaltung dieser Regelung streng kontrollieren. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder – so fordert es die Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Deren Höhe ist stets für den Einzelfall zu bemessen. Im Schnitt halte ich jedoch 250 Euro für realistisch“, sagt Peer Reese.
Passanten der Innenstadt, Anwohner und Kunden der Geschäfte bleiben von diesen Maßnahmen unberührt.
Textquelle: Stadt Detmold