Die Inzidenzwerte sinken in Detmold und Lippe, insgesamt deutet sich eine Entspannung der Pandemie-Lage an. Um das Erreichte nicht durch vorschnelles Handeln zu gefährden, bleiben verschiedene Beschränkungen zunächst dennoch gültig – auch die Maskenpflicht in der Detmolder Innenstadt.
Detmold. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im Detmolder Innenstadtbereich (Bruchstraße, Marktplatz bis Paulinenstraße; Exterstraße; Krumme Straße; Lange Straße; Marktplatz; Rosental; Schülerstraße und Unter der Wehme) weiterhin gilt. In der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr muss eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Innenstadt auch an Sonntagen und damit unabhängig von geöffneten Geschäften ein Anziehungspunkt für Besucher ist und es stellenweise zu beengten Ansammlungen von Menschen kommen kann. Um eine weitere Ausbreitung des SARS-Cov 2 Virus zu verhindern wird die Maskenpflicht somit als geeignetes Mittel gegen die Ausbreitung fortgesetzt. Nach aktueller Verordnungslage gilt die Pflicht noch bis zum 8. Juni 2021.
Textquelle: Stadt Detmold