Wohin mit dem Strauchschnitt?

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Detmold. Es ist ein lang gehegter Brauch: Viele Vereine und freiwillige Feuerwehren veranstalten öffentliche Osterfeuer, das Brennmaterial in Form von Gehölz- und Strauchschnitt kommt in der Regel aus der Bürgerschaft. Vor dem Hintergrund der aktuellen pandemischen Lage geht die Stadt Detmold davon aus, dass – wie bereits im vergangenen Jahr – auch in 2021 keine Osterfeuer stattfinden können. Doch wohin mit dem Gehölzschnitt, den die Detmolderinnen und Detmolder durch Schnittmaßnahmen dafür schon gesammelt und zwischengelagert haben?

Es gibt zwei Alternativen: Zum einen können Bürgerinnen und Bürger das Schnittmaterial auf ihrem eigenen Grundstück verwenden, ob für Hochbeete oder zum Kompostieren mit anderen Grünstoffen, um so einen hervorragenden Dünger für den Garten zu erhalten. Tipps, wie man einen Kompost anlegt, finden sich im Internet, zum Beispiel beim NABU. Wenn eine eigene Verwendung nicht möglich ist, haben Detmolderinnen und Detmolder die Möglichkeit, den gesammelten Gehölzschnitt an einer in 2021 einmalig eingerichteten Sammelstelle der Stadt Detmold kostenlos abzugeben. Die Sammelstelle hat Samstag, 20. März, und Samstag, 27. März, zwischen 9 und 17 Uhr geöffnet und befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Fa. Sander (Zufahrt über die Bielefelder Straße zwischen den Hausnummern 222 und 210). Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Es kann lediglich Obstbaum-, Baum- und Strauchschnitt („Gehölzschnittgut“) von Privatpersonen aus Detmold abgegeben werden. Rasenschnitt, Wurzelstöcke o.ä. werden von den städtischen Mitarbeitenden vor Ort nicht angenommen.

  • Auf dem Gelände gilt eine Maskenpflicht.

  • Die dann geltenden Kontaktbeschränkungen müssen eingehalten werden.

  • Bitte stellen Sie sich gegebenenfalls auf Wartezeiten ein.

Das abgegebene Material wird im Anschluss gehäckselt und durch die Stadtwerke Detmold GmbH energetisch für die Fernwärmeversorgung ortsnah, ökologisch und klimaschonend als Brennstoff verwendet.

Die Stadt Detmold weist in diesem Zuge darauf hin, dass die Schnittsaison gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW seit dem 28. Februar 2021 beendet ist, um den Vogelschutz zu gewährleisten. Erst ab dem 1. Oktober dürfen Gehölze wieder gerodet oder stark zurückgeschnitten werden. In der Zwischenzeit sind nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt, bei denen die jährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden können, sofern sich in der betroffenen Hecke keine bebrüteten Nester befinden.

Textquelle: Stadt Detmold