Hintergrund ist die Verordnung der Landesregierung
Detmold. Ab Samstag, 5. Dezember 2020, weitet die Stadt Detmold bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone aus: Dann muss werktags zwischen 6 und 20 Uhr in der gesamten Fußgängerzone, der Exterstraße, Bruchstraße, Schülerstraße, Krumme Straße und im Rosental eine Alltagsmaske o.ä. getragen werden. Hintergrund dafür ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach muss eine Maske nun auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften getragen werden. Die Maskenpflicht im Rosental ergibt sich aus den dortigen Bushaltestellen, an denen – so wie in den Bussen selbst – eine Alltagsmaske getragen werden muss.
Textquelle: Stadt Detmold