Bei der Stadt Oerlinghausen gehen vermehrt Beschwerden über „Pferdeäpfel“ auf Straßen und Gehwegen ein. Aus diesem Anlass weist die Stadt darauf hin, dass neben Hundebesitzern auch Pferdebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen haben.
Sie stellen auf öffentlichen Straßen und Wegen für Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater usw. ein großes Ärgernis oder sogar eine Gefahr dar. Dabei hat eine Reiterin oder ein Reiter in Bezug auf den Pferdekot dieselben Pflichten wie ein Hundehalter. Es ist zwar verständlich, dass der Reiter das „Pferdegeschäft“ während des Rittes nicht verhindern kann, seiner Beseitigungspflicht tut dies aber keinen Abbruch. Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet, ist verpflichtet, Verunreinigungen durch die Tiere unverzüglich zu beseitigen. Mit „unverzüglich“ ist gemeint, dass der Reiter die Hinterlassenschaften beseitigen muss, sobald es ihm möglich ist. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld geahndet werden.
Im Übrigen gelten für Pferde im Straßenverkehr die gleichen Verkehrsregeln wie beispielsweise für Autos. Das bedeutet, dass Reiter mit ihren Pferden grundsätzlich überall dort reiten dürfen, wo es nicht ausdrücklich verboten ist – allerdings nicht auf Bürgersteigen, Geh- und Radwegen.
Bild- und Textquelle: Stadt Oerlinghausen