Die Sommerzeit ist auch die Zeit der Rasenmäher. Mit der Ruhe im eigenen Garten ist es dann vorbei, wenn der Nachbar seinen Rasenmäher in Betrieb nimmt. Häufig wird die Frage gestellt: Darf der Rasen eigentlich immer gemäht werden oder gibt es Ruhezeiten in denen das Rasenmähen aus Lärmschutzgründen gesetzlich verboten ist?
Zu Recht haben die Nachbarn Anspruch auf die Einhaltung bestimmter Ruhezeiten in denen Rasenmäher nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden dürfen. Vor allem in Wohngebieten dürfen die Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen, wozu auch der Samstag zählt, in der Zeit zwischen 19 Uhr und 7 Uhr sowie in der Mittagszeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr nicht genutzt werden. Diese Regelung gilt in Oerlinghausen auch für andere lärmverursachende Tätigkeiten.
Doch für jedes Lärmproblem gilt zunächst: Das Gespräch mit dem Lärmverursacher suchen! Denn in vielen Fällen wird der Lärm durch Unwissenheit des Störers verursacht. Ein einziges Gespräch kann somit oft zu einer Lösung des Lärmproblems führen.
Textquelle: Stadt Oerlinghausen