Die Gemeinde hat die DEKRA beauftragt, eine Schalltechnische Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Freibads zu erarbeiten. Die Ergebnisse stellte der Gutachter, Dipl.-Ing. (FH) Arne Herrmann im Haupt- und Finanzauschuss am 29.10.2015 vor. Er berurteilte den Standort als schwierig. Nur durch umfangreiche Maßnahmen könnte unter Umständen ein Betrieb des Freibades ermöglicht werden. Es seien mindestens 8 m hohe Schallschutzmauern erforderlich.
Die Schallschutz-Grenzwerte werden an mehreren Stellen bei beiden untersuchten Varianten (mit und ohne Sprungbereich) zum Teil stark überschritten.
Herrmann betonte, dass es im Lärmschutz keinen Bestandsschutz gibt. Die Frage, wer zuerst da war, zählt beim Lärmschutz nicht. Auch in der Vergangenheit sei immer damit zu rechnen gewesen, dass ein Gericht der Gemeinde für das Freibad Nutzungseinschränkungen oder andere Maßnahmen zum Lärmschutz auferlegt, falls ein Anlieger gegen das Freibad geklagt hätte.
Textquelle: Gemeinde Augustdorf